AGBs für das 6. Ladenburger Ballonfestival
Durch die
Überweisung / Bezahlung des Fahrpreises wird ein Beförderungsvertrag mit
dem Auftraggeber geschlossen. Inhalt dieses Beförderungsvertrags ist die
einmalige Beförderung einer Person in einem Heißluftballon. Mit der
Bezahlung des Fahrpreises werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.
Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen
Luftverkehrsgesetz. Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten
Halter - und Passagierhaftpflicht versichert. Bestandteil dieses
Beförderungsvertrags sind auch die nachfolgenden
Beförderungsbestimmungen.
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1. |
Vertragspartner sind der durchführende Veranstalter und derAuftraggeber der die Fahrt gebucht und bezahlt hat
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2. |
Im Rahmen des Ballonfestivals Ladenburg kann der Vertragspartner Ballonfahrer, die an der Veranstaltung teilnehmen, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall der eingesetzte Ballonfahrer
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3. |
Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
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4. |
Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto - und Filmgeräte ist der Passagier selbst verantwortlich.
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5. |
Der Ballonfahrer kann die Beförderung verweigern, wenn nicht der volle Fahrpreis entrichtet worden ist.
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6. |
Die Nichtbeachtung des Merkblattes für Passagiere (wird bei der Buchung ausgehändigt) kann zum ersatzlosen Ausschluß der Fahrt führen.
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7. |
Die Beförderung kann ebenfalls ersatzlos verweigert werden, wenn der Verdacht auf übermäßigen Alkohol- oder Drogengenuß unmittelbar vor der Fahrt vorliegt.
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8. |
Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.
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9. |
Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich.
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10. |
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mind. 24 Stunden vor Fahrtbeginn) führen zum ersatzlosen Verlust des Fahrpreises.
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11. |
Die
ausgestellten Tickets sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum
gültig. Sonderregelungen im Einzelfall sind nach Absprache
möglich. Die Tickets sind in jedem Falle mitzubringen und vor Antritt der Fahrt dem Piloten auszuhändigen! Eine Beförderung ohne Ticket ist nicht möglich.
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12. |
Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten oder luftrechtlichen Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Die Ballonfahrer sind bemüht, dem Passagier (Vertragspartner) rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Ballonfahrers liegen, eine kürzere Fahrzeit als 40 Minuten- jedoch länger als 45 Minuten- bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt
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13. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt die salvatorische Klausel
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14. |
Buchungen und
Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung- Widerrufsrecht:
Widerrufsfolgen: |
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15. |
Stornierungen:
Vielen Dank
für Ihr Verständnis! |
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16. |
Verschiebung von geplanten Startterminen Geplant sind Ballonstarts während des Ballonfestivals am Samstag den 14.08 gegen ca. 18:00 und am Sonntag den 15.8. gegen 06:00 morgens. Wir sind natürlich bemüht, Ihren Wunschtermin zu berücksichtigen. Letztendlich entscheiden aber die Wind- und Wetterbedingungen, ob und wann gestartet werden kann. Die Gäste müssen sich spätestens um 17:00 am Briefingzelt einfinden. Sollte eine Beförderung während des Festivals aus wetterbedingten oder luftrechtlich bedingten Gründen nicht durchgeführt werden können, haben die Passagiere das Recht, während des Gültigkeitzeitraumes des Tickets innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum des Tickets im Umkreis von 30 km um Ladenburg zu einem anderen Termin befördert zu werden. Eine kostenfreie Stornierung innerhalb 2 Wochen nach Ende des Festivals ist möglich. Nach Ablauf dieser Frist gelten die unter Punkt 15 Stornierungsbedingungen. |
Ansprechpartner:
LSV Ladenburg
Ballonfahrten Uwe Hilzendegen